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Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm

Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm

1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen tinydomo – eine Marke der Hybristar Deutschland GmbH, Kirchstraße 23, 03172 Guben, Deutschland (nachfolgend “Betreiber” genannt) und Teilnehmern des Partnerprogramms (nachfolgend “Affiliate” genannt) für deren Teilnahme am Partnerprogramm.

(2) Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird vom Betreiber nicht gespeichert. Vor Absenden des Anmeldeformulars können die Daten des Affiliate über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

(3) Eine Teilnahme ist ausschließlich für Unternehmer möglich.

(4) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Die Nachweise dazu können vom Betreiber angefordert werden.

(5) Mitarbeiter des Betreibers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens sind nicht berechtigt, am Partnerprogramm teilzunehmen, sofern kein unabhängiges Unternehmen nachgewiesen wird. 

2 Gegenstand des Partnerprogramms, Werbemittel, Gutscheincodes

(1) Der Betreiber bietet über die Webseite www.tinydomo.com/sales-partner-werden die Teilnahme an seinem Partnerprogramm an, in dessen Rahmen die Affiliates für den Betreiber Kunden gegen Erhalt einer Provision werben können. Die Teilnahme ist kostenfrei.

(2) Der Betreiber stellt dem Affiliate kostenfrei folgende Werbemittel zur Verfügung, die vom Affiliate beworben werden können:

a) Eine personalisierte Website (eine Kopie der Website tinydomo.com mit eingeschränkten Funktionen) mit den Daten des Affiliate auf einer Subdomain (z. B. www.nachname.tinydomo.com) mit Weiterleitung auf den Online-Shop des Betreibers. Diese auf den Affiliate personalisierte Website ist mit einem – ausschließlich für den Affiliate zugänglichen Login-Bereich – sogenannten Dash-Bord ausgestattet, mit welchem der Affiliate jederzeit Übersicht über alle gekauften und bezahlten Produkte in dem von seiner personalisierten Website weitergeleiteten Online-Shop des Betreibers hat.

b) digitale Druckdaten eines personalisierten Produktflyers mit der Subdomain seiner personalisierten Website und den Daten des Affiliate, welche der Affiliate auf Wunsch selbst und auf eigene Kosten in der gewünschten Qualität und Auflage in der Online-Druckerei wirmachendruck.de drucken lassen und z. B. für Briefkasteneinwurf oder durch Auslage in diversen Lokalitäten verwenden kann. Bei der Auslage des Produktflyers hat der Affiliate bestehende Gesetze wie z. B. das Einverständnis des Lokalitäten-Besitzers zu beachten; der Affiliate haftet hierfür allein und in vollem Umfang und stellt den Betreiber ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung des Betreibers. Der Betreiber behält sich vor, die Daten des Affiliate zur Aufklärung eventueller Rechtsverletzungen an geschädigte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben.

Zur bestmöglichen Sicherstellung bezüglich der richtigen Produktbeschreibungen der Produkte des Betreibers sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird der Inhalt der personalisierten Website und des Produktflyers ausdrücklich vom Betreiber bestimmt.

c) Zur bestmöglichen Sicherstellung, dass potenzielle Käufer, welche der Affiliate über seine personalisierte Website und/oder seinen personalisierten Produktflyer geworben hat, Produkte des Betreibers in dem von der personalisierten Website des Affiliate weitergeleiteten Online-Shop des Betreibers und nicht auf personalisierten Websites anderer Affiliates oder direkt im Online-Shop des Betreibers bestellen, wird dem Affiliate auf seiner personalisierten Website und Produktflyer zusätzlich ein personalisierter Gutscheincode zur Verfügung gestellt, welcher ausschließlich in dem über die personalisierte Website des Affiliate weitergeleiteten Online-Shop des Betreibers einlösbar ist. Mit dem Einlösen des Gutscheincodes ist das jeweilige Produkt immer mindestens 5 % günstiger als im direkten Online-Shop des Betreibers unter tinydomo.com.

Bei der zur Verfügung gestellten personalisierten Website, Produktflyer und Gutscheincode handelt es sich um freiwillige Leistungen des Betreibers, auf welche der Affiliate ausdrücklich keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Betreiber hat.

Außerdem behält sich der Betreiber das Recht vor, Gutscheincodes in ihrer Gültigkeit zu beschränken oder ganz zu widerrufen. 

(3) Neben einer kostenfreien Subdomain gemäß § 2 Abs. 2a stellt der Betreiber dem Affiliate auch sogenannte Top-Subdomains zur zeitlich begrenzten Nutzung kostenpflichtig zur Verfügung, und zwar wie folgt:

Subdomains die den Namen eines Bundeslandes der BRD enthalten wie z. B. www.bayern.tinydomo.com gegen eine jährliche Nutzungsgebühr von 5.000 Euro.
Eine Auflistung der 16 Bundesländer der BRD finden Sie unter folgenden Link:
Liste der deutschen Bundesländer nach Fläche – Wikipedia

Subdomains die den Namen eines Regierungsbezirkes der BRD enthalten wie z. B. www.oberbayern.tinydomo.com gegen eine jährliche Nutzungsgebühr von 2.500 Euro.
Eine Auflistung der 19 Regierungsbezirke der BRD finden Sie unter folgenden Link:
Regierungsbezirk – Wikipedia

Subdomains die den Namen einer Stadt der BRD enthalten wie z. B. www.muenchen.tinydomo.com  gegen eine jährliche Nutzungsgebühr von 1.000 Euro.
Eine Auflistung der 2057 Städte bzw. Gemeinden die das Stadtrecht besitzen der BRD finden Sie unter folgenden Link:
Liste der Städte in Deutschland – Wikipedia

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag für kostenpflichtige Top-Subdomains läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des IV. Quartals gekündigt werden. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht jeweils rechtszeitig innerhalb der vorgenannten Frist erfolgt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Affiliate gegen diese Teilnahmebedingungen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die Kündigung hat schriftlich per eingeschrieben Brief zu erfolgen.

Die jährliche Nutzungsgebühr für die oben beschriebenen Top-Subdomains ist wie folgt fällig und vom Affiliate an den Betreiber zu bezahlen:

Für das erste Jahr (im Jahr der Beantragung) mit Übersendung der Auftragsbestätigung/Rechnung durch den Betreiber an den Affiliate innerhalb von 10 Tagen nach Übersendung der Rechnung. Für Folgejahre jeweils am Folgetag nach dem Ablauf des vorangegangenen Nutzungsjahres und Übersendung der Rechnung durch den Betreiber an den Affiliate innerhalb von 10 Tagen nach Übersendung der Rechnung.

(4) Der Betreiber zahlt dem Affiliate für die Werbung von Kunden eine erfolgsabhängige Provision nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 

3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Das Angebot des Betreibers zur Teilnahme am Partnerprogramm auf der Webseite www.tinydomo/sales-partner-werden stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Angebot des potentiellen Affiliate – nachfolgend “Interessent” genannt). Die Anmeldung des Interessenten für das Partnerprogramm erfolgt auf der Internetseite www.tinydomo/sales-partner-werden, indem er das entsprechende Anmeldeformular ausfüllt und über die Schaltfläche “Jetzt anmelden und sofort starten!” absendet.

(2) Mit dem Absenden der Anmeldung über die Schaltfläche “Jetzt anmelden und sofort starten!” gibt der Interessent ein verbindliches Angebot beim Betreiber ab. Die Annahme des Angebots und damit der Abschluss des Vertrages zur Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt durch Anmeldebestätigung in Textform (z.B. E-Mail). Sollte der Interessent binnen 14 Tagen keine Anmeldebestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Anmeldung gebunden.

4 Provision, Verjährung

(1) Der Affiliate erhält für jeden von ihm geworbenen Kunden, der einen Produktkauf beim Betreiber getätigt und das gekaufte Produkt vollständig beim Betreiber bezahlt hat (nachfolgend “Neukunde” genannt) eine erfolgsabhängige Provision. 

(2) Ein Neukunde gilt als vom Affiliate geworben, wenn der Neukunde ein Produkt in dem von der personalisierten Website des Affiliate weitergeleiteten Online-Shops des Betreibers gekauft und vollständig bezahlt hat.

(3) Der Anspruch auf Auszahlung der Provision entsteht erst dann, wenn der jeweilige Neukunde das gekaufte Produkt gegenüber dem Betreiber vollständig bezahlt hat.

(4) Macht der Neukunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch oder wird der abgeschlossene Vertrag zwischen Betreiber und Neukunde in irgendeiner anderen Art- und Weise unwirksam, gilt der Provisionsanspruch des Affiliate als nicht entstanden; der Betreiber behält sich das Recht vor, die aufgrund des unwirksamen Vertrages vorgemerkte Provision zu stornieren bzw. eine bereits ausgezahlte Provision zurückzufordern. Für diesen Fall behält sich der Betreiber das weitere Recht vor, die bereits ausgezahlte Provision für diesen Neukunden mit künftigen Provisionen aufzurechnen.

(5) Die Höhe der Provision beträgt 5 % vom Netto-Rechnungsbetrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Netto-Rechnungsbetragt ergibt sich aus dem Netto-Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses zwischen Betreiber und Neukunde abzüglich aller bei Kaufschluss gewährten Rabatte wie z. B. eingelöste Gutscheincodes

(6) Der Betreiber behält sich vor, die Höhe der Provision zu ändern. Die geänderten Provisionssätze werden dem Affiliate per E-Mail spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Affiliate der Geltung der neuen Provisionssätze nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Provisionssätze als angenommen. Der Betreiber wird in der E-Mail, die die geänderten Provisionssätze enthält, auf die Bedeutung dieser 14-Tage-Frist gesondert hinweisen.

(7) Die Provisionsansprüche des Affiliate verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch bevor der Affiliate Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat.

5 Abrechnung und Auszahlung der Provision 

(1) Auszahlbare Provisionen sind in dem für den Affiliate zugänglichen Login-Bereich seiner personalisierten Website einsehbar. Die Abrechnung und Auszahlung der vom Affiliate generierten Provision erfolgt monatlich jeweils bis zum 15. des Folgemonats.

(2) Der Affiliate stimmt zu, dass die Abrechnung der Provision ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Elektronische Rechnungen bzw. Gutschriften werden dem Affiliate per E-Mail im PDF-Format an die im Partnerportal hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt. Der Affiliate hat stets sicherzustellen, dass die im Partnerportal hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist sowie der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(3) Die Auszahlung der Provision erfolgt über das vom Affiliate ausgewählte Zahlungsmittel. Den Betreiber trifft keine Pflicht, die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten zu kontrollieren. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Überprüfung, ob Affiliate und Zahlungsempfänger übereinstimmen. Darüber hinaus ist der Affiliate verpflichtet, seine Angaben regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und Änderungen umgehend mitzuteilen.

(4) Der Affiliate ist verpflichtet, die Provisionsabrechnung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und offensichtliche Mängel binnen 2 Wochen nach Kenntnisnahme oder Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Kenntnisnahme. Bei Verletzung dieser Rügepflicht ist die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB gilt entsprechend.

(5) Stellt sich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung gem. Abs. 1 heraus, dass der Provisionsanspruch des Affiliate nicht bzw. nicht in der abgerechneten Höhe entstanden ist, kann die fehlerhafte Abrechnung durch den Betreiber korrigiert werden. Auf einer fehlerhaften Abrechnung beruhende und bereits an den Affiliate geleistete Provisionszahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der korrigierten Abrechnung an den Betreiber zurückzuzahlen. Für diesen Fall behält sich der Betreiber das weitere Recht vor, die bereits ausgezahlte Provision für diesen Neukunden mit künftigen Provisionen aufzurechnen. Dem Affiliate obliegt es selbst, die korrekte Erfassung der von ihm geworbenen Neukunden im Login-Bereich seiner personalisierten Website zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten den jeweiligen Einzelfall beim Betreiber zu erfragen.

6 Pflichten des Affiliate

(1) Der Affiliate ist verpflichtet, die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich in der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Form zu verwenden und nicht zu verändern. Die Häufigkeit der Bewerbung von Werbemitteln liegen im Ermessen des Affiliate. Der Betreiber wird den Affiliate über Anpassungen der Werbemittel per E-Mail informieren. Der Affiliate ist verpflichtet, die Anpassungen unverzüglich umzusetzen.

(2) Es ist dem Affiliate untersagt, die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel auf Seiten zu bewerben, die jugendgefährdende, pornographische, gewaltverherrlichende, extremistische, beleidigende, illegale oder ähnliche Inhalte enthalten oder auf solche Inhalte verweisen oder dafür werben. Es ist ferner untersagt, die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel auf Seiten zu bewerben, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen; der Affiliate haftet hierfür allein und in vollem Umfang und stellt den Betreiber ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung des Betreibers. Der Betreiber behält sich vor, die Daten des Affiliate zur Aufklärung eventueller Rechtsverletzungen an geschädigte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben.

(3) Der Affiliate verpflichtet sich, die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu bewerben.

(4) Dem Affiliate ist es untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) und dabei die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel zu bewerben bzw. die vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel oder Gutscheincodes zu verwenden.

Die Werbung für Leistungen per E-Mail ist dem Affiliate nur dann gestattet, wenn der jeweilige Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar in Form eines Double-opt-ins dem Empfang der E-Mails zugestimmt hat und die E-Mails den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere eine vollständige Signatur aufweisen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, vom Affiliate die Vorlage des Nachweises über die Einwilligung per Double-Opt-in zu verlangen.

(5) Dem Affiliate ist es weiterhin untersagt, 

die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel oder Gutscheincodes bzw. die Produkte im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel darzustellen;

die Bezeichnung “tinydomo“ und sonstige geschützte Bezeichnungen bzw. Marken des Betreibers oder mit dem Betreiber verbundenen Unternehmen im Rahmen von Search Engine Marketing zu verwenden oder hierauf zu bieten;

die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Gutscheincodes im Rahmen von Search Engine Marketing direkt zu bewerben;

die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel so um zu gestalten, dass für den Leser/User der Eindruck entsteht, es handle sich um die Werbemittel des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens;

die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel im Zusammenhang mit der Bewerbung den Webseitenbesucher zum Anklicken von Links oder Werbemitteln zu nötigen (“Forced Clicks”);

die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens unsichtbar einzubinden, um ein Cookie beim Webseitenbesucher zu erzeugen; 

iFrames, Pop-Ups, Pop-Under und Layer-Werbemittel einzusetzen, die ein Werbemittel oder Webseiten des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen; 

sich in sog. “Adware-Netzwerke” (z.B. Zango oder Hotbar) einzubuchen.

(6) Dem Affiliate ist es untersagt, Veränderungen von Browsern, insbesondere in Form von Plug-ins oder sonstiger Software, vorzunehmen, welche einen Webseitenbesucher von Webseiten des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens wegleiten bzw. einen Affiliate-Cookie setzen sollen. Jegliche Nutzung von Plug-ins oder sonstiger Software, die zur Bewerbung der Produkte eingesetzt werden, ist vorher mit dem Betreiber abzustimmen. Werden solche Plug-ins bereits genutzt, hat der Affiliate dies dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Eine Weiternutzung ist nur nach Genehmigung durch den Betreiber zulässig. 

(7) Die im Rahmen des Partnerprogramms vom Affiliate erhobenen Daten, insbesondere personenbezogene Daten der Neukunden, dürfen vom Affiliate nicht für andere (eigene) Zwecke genutzt werden.

(8) Der Affiliate ist verpflichtet, die von ihm im Rahmen des Partnerprogramms anzugebenden notwendigen Daten vollständig zu hinterlegen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Andernfalls kann eine Auszahlung der Provision nicht vorgenommen werden.

Notwendig im Sinne dieser Regelung ist die vollständige Angabe der Firmierung, Adresse, Steuernummer bzw. USt-ID sowie ggf. der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft. 

(9) Sämtliche aus dem Partnerprogramm erzielte Provisionen sind durch den Affiliate dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dazu zählen auch Provisionen in Form von Gutscheinen oder Sondergutschriften. In diesen Fällen übernimmt der Betreiber keine Pauschalversteuerung. 

7 Kündigung

(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Affiliate gegen diese Teilnahmebedingungen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt in jedem Fall vorbehalten.

(2) Jede Kündigung hat schriftlich per eingeschrieben Brief zu erfolgen.

(3) Die Vertragsparteien sind berechtigt, ihre Kündigungserklärung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform und wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er der anderen Vertragspartei zugeht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das Vertragsverhältnis als nicht beendet anzusehen und zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen.

(4) Der Affiliate hat nach Beendigung des Vertrages jegliche Nutzung der ihm vom die ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten Werbemittel zu unterlassen.

8 Haftung

(1) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Betreiber haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Produkte oder Dienstleistungen oder der Verfügbarkeit der ihm vom Betreiber zur Verfügung gestellten personalisierten Website.

(2) Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Betreibers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; die Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Rechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers in Deutschland.

10 Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Betreiber behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Affiliate per E-Mail spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Affiliate der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Der Betreiber wird in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser 14-Tage-Frist gesondert hinweisen.

Letztes Update: 06-2025

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